Nach der Ordnung für die Ausbildung und den Dienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit (VSBMO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1997 (KABl. 1997 S. 149) dient die Aufbauausbildung dazu, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unterschiedlicher Ausbildung einen vergleichbaren Abschluss ihrer Gesamtausbildung zu vermitteln.
Für die Teilnahme werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach § 16 Abs. 4 VSBMO unter Fortzahlung der Vergütung, ohne Anrechnung auf den Urlaub, von der Arbeit freigestellt.
Die Aufbauausbildung greift insbesondere folgende Aspekte auf:
Die Aufbauausbildung umfasst 45 Studientage und ist auf die kirchliche Praxis bezogen. Sie gliedert sich in drei Phasen:
Ein fünftägiger Orientierungskurs macht mit den Strukturen der Evangelischen Kirche von Westfalen vertraut und ist für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger vorgesehen.
Der Orientierungskurs findet in der zweiten Jahreshälfte statt und umfasst 40 Bildungseinheiten. Ein Antrag auf Zulassung ist nur mit dem Anmeldeformular über den Dienstweg (Anstellungsträger) an das Landeskirchenamt Bielefeld möglich.
Termin: 22. - 26. November 2010
Der Vertiefungskurs wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Grundkurs absolviert haben, an Sozialarbeiterinnen und an Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit einem Abschluss im "Theologischen Grundkurs".
Die Vertiefungskurse finden jeweils in der ersten Hälfte eines Jahres statt. Sie umfassen 15 Studientage mit insgesamt 120 Bildungseinheiten.
Der Antrag auf Zulassung ist nur mit dem Anmeldeformular über den Dienstweg an das Landeskirchenamt Bielefeld möglich.
Diese Phase soll den Mitarbeitenden eine individuelle Profilierung ermöglichen und zu Schwerpunktsetzungen führen. Dabei soll auf Angebote kirchlicher Aus- und Fortbildungseinrichtungen zugegangen werden. Diese Kurse werden von der Kommission für die Aufbau- und Ergänzungsausbildung gemäß § 10 Abs. 2 VSBMO bestimmt.
Zur Teilnahme an den Qualifizierungskursen werden bis zu 25 Studientage finanziell gefördert.
Die Zulassung zur Phase III setzt eine Beratung durch den Beauftragten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus.
Eine Anmeldung muss von den Teilnehmenden direkt bei dem jeweiligen Veranstalter erfolgen.
Der Antrag auf Zulassung ist über den Dienstweg an das Landeskirchenamt zu richten.
Kursausschreibungen: