Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen können pro Jahr 14 Kalendertage zur Fort- und Weiterbildung für Kurse ihrer eigenen Wahl freigestellt werden.
Fortbildung soll der Aktualisierung und Reflexion von Berufspraxis und Praxiserfahrung nach Abschluss der Ausbildung dienen.
Die Weiterbildungsangebote vermitteln auch zusätzliche Qualifikationen, die einen Umstieg in andere kirchliche Arbeitsfelder ermöglichen.