Die Aufbauausbildung findet mit dem landeskirchlichen Kolloquium seinen Abschluss. Zum Verfahren:

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter melden sich zum Kolloquium nach erfolgreicher Teilnahme an den vorgeschriebenen Aufbaukursen, einschließlich der Anerkennung der schriftlichen Arbeiten, beim Landeskirchenamt an. Die Meldung muss mindestens sechs Wochen vor dem Termin des Kolloquiums beim Landeskirchenamt eingehen.

Das Kolloquium wird unter Anwesenheit von drei Mitgliedern der Kommission für die Aufbauausbildung unter der Leitung von Frau Landeskirchenrätin Dr. Will-Armstrong im Landeskirchenamt abgenommen.

Kolloquiumstermin 2010: 

15. September 2010