Mentoring im ersten Berufsjahr

Landeskirchenamt beschließt das Angebot des Mentoring für Absolvent/innen von Ausbildungs- und Studienstätten im ersten Berufsjahr, die gemäß der Ordnung als Mitarbeitende in Verkündigung, Seelsorgen und Bildungsarbeit angestellt werden.

29.07.10

Für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen schloss das Studium in der Vergangenheit mit dem Berufsanerkennungsjahr ab. Das Anerkennungsjahr war zugleich eine Zeit der "praktischen Lehre" für das Erfassen der beruflichen Anforderungen und das Zurechtfinden in den kirchlichen Rahmenbedingungen.

Mit der Studienreform ist das in der Ordung für Ausbildung und Dienst der beruflich Mitarbeitenden in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit (VSBMO) kostitutiv vorgesehene Berufspraktikum weitgehend weggefallen. An dessen Stelle tritt ab dem 1. Juli 2011 das Mentorat.

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