Führungszeugnis erweitert

Kinder- und jugendnah Beschäftigte müssen seit dem 1. Mai 2010 bei Bewerbungen ein Führungszeugnis mit erweitertem Eintragungsunfang vorlegen.

19.05.10

In seinem Rundschreiben Nr. 9/2010 an die Kirchenkreise, Ämter und Werke u.a. macht das Landeskirchenamt auf diesen Sachstand aufmerksam.

Diese Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) betrifft auch VSBMO-Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Schon Beschäftigte sind davon nicht erfasst, so lange sie sich  nicht bei einem neuen Anstellungsträger bewerben.

Die Erweiterung umfasst alle kinder- und jugendrelevanten Sexualdelikte. Ziel ist die Erhöhung des Kinder- und Jugendschutzes.